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Leistungsbilder der HOAI 2013 §53 Technische Ausrüstung

Wir erstellen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 53 Technische Ausrüstung

Wichtigste Kundenvorteile

·         Alle Leistungen aus einer Hand

·         Fachkompetenz aufgrund langjähriger Erfahrung

·         Modernste Softwareprogramme für Kalkulationen und Berechnungen

·         Netzwerk von hochqualifizierten Ingenieuren
 

 Folgende Leistungen bieten wir an:

Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

-   Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung

-   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

-   Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten des Bauherrn und wichtiger Beteiligter

-   Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile

-   Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand

-   Durchführen von Verbrauchsmessungen

-   Endoskopische Untersuchungen

-   Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe


 

 

 

Leistungsphase 2, die Vorplanung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Analysieren der Grundlagen/font>

-   Erarbeiten eines Planungskonzepts

-   Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage

-   Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen

-   Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

-   Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

-   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

-   Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches

-   Durchführen von Versuchen und Modellversuchen



 

Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

-   Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

-   Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen

-   Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen

-   Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen

-   Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

-   Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben

-   Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

-   Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

-   Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

-   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

-   Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.

-   Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage

-   Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis

-   Berechnung von Lebenszykluskosten

-   Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage

-   Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen

-   Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix

-   Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches

-   Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie

-   Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

-   Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung

-   Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen



 

Leistungsphase 4, die Genehmigungsplanung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

- Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

-   Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

 

 

Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

-   Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile

-   Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen

-   Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten

-   Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

-   Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

-   Fortschreibung des Terminplans

-   Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

-   Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

-   Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Trag-werksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz-und Durchbruchsplanung

-   Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen mit besonderem Aufwand

-   Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand

-   Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen

-   Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

 
 

 

Leistungsphase 6, die Vorbereitung der Vergabe

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

-   Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

-   Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

-   rmitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

-   Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

-   Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

-   Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation

-   Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend

 
 

 

Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Einholen von Angeboten

-   Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

-   Führen von Bietergesprächen

-   Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

-   Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

-   Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

-   Prüfen und Werten von Nebenangeboten

-   Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten

  

 

Leistungsphase 8, die Objektüberwachung

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

-   Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

-   Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans

-   Dokumentation des Bauablaufs

-   Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

-   Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

-   Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

-   Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

-   Kostenfeststellung

-   Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

-   Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

-   Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

-   Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung

-   Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

-   Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängels

-   Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

-   Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen

-   Werksabnahmen

-   Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand

-   Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß

-   Schlussrechnung

-   Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen

-   Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke

 

 
 

 

Leistungsphase 9, die Objektbetreuung und Dokumentation

Grundleistungen

Besondere Leistungen

-   Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

-   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

-   Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

-   Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

-   Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien

-   Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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